Energieausweis und Heizlastberechnung
Umweltbewusstes Bauen steht immer mehr im Vordergrund. Wir helfen Ihnen dabei, bei der Wahl der Baustoffe und den damit zusammenhängenden Heizkosten, eine zeitgemäße Lösung zu finden. Modernste Programme setzen wir dazu unterstützend ein.
Neben den Dämmwerten der Bauteile trägt auch die Ausführung wesentlich zum Gesamtenergieverbrauch bei. Etwaige Fehler in diesem Bereich können gravierende Auswirkungen haben.
Der Energieausweis beinhaltet die Beurteilung folgender Bauteile:
Fußböden und Decken
Außenwände und Wände zu Garagen
Oberste Geschossdecke und Dachschräge
Fenster und Eingangstüren
Kombiniert mit dem Standort des Gebäudes wird der Heizenergiebedarf ermittelt.
Auszug aus dem Energieausweis-Vorlagegesetz:
Das Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) sieht vor, dass bei jeder Veräußerung sowie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten der Verkäufer dem Käufer bzw. Bestandnehmer bis spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen hat.
Diese Verpflichtung gilt an sich am dem 1. Jänner 2008, für Gebäude mit einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung, jedoch erst ab dem 1. Jänner 2009.